Dienstgrade

 

 

DienstgradAbzeichenFunktion   VoraussetzungenKragen- und Mützenabzeichen
Feuerwehrfrauanwärterin/ Feuerwehrmannanwärter


Schulterstück Feuwehrmannanwaerter Sachsen-Anhalt


 
  • Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr


 Kragenspiegel:

Parallelogram
75 mm hoch und
42 mm breit,
mit Stoffunterlage
RAL 4004 und
Feuerwehrsymbol

Mützenabzeichen:

mittig angebrachtes Metallabzeichen
mit Landeswappen
21 mm hoch, 18 mm breit, umrahmt
von einem 5 mm breiten, nach oben
offenem Kranz aus Eichenlaub

Mützenkordel:

schwarz

Feuerwehrfrau/ Feuerwehrmann


Schulterstück Feuerwehrmann Sachsen-Anhalt


  • Truppfrau oder Truppmann
  • abgeschlossene Truppmannausbildung, Atemschutzgeräteträgerausbildung und Lehrgang "Sprechfunk"1
Oberfeuerwehrfrau/ Oberfeuerwehrmann


Schulterstück Oberfeuerwehrmann Sachsen-Anhalt


  • Truppführerin oder Truppführer
  • mindestens ein Jahr Dienst in Funktion Truppfrau oder Truppmann und abgeschlossene Truppführerausbildung
Hauptfeuerwehrfrau/ Hauptfeuerwehrmann


Schulterstück Hauptfeuerwehrmann Sachsen-Anhalt


  • a) Truppführerin oder Truppführer
  • b) Maschinistin oder Maschinist
  • c) Atemschutzgerätewartin oder Atemschutzgeätewart
  • d) Gerätewartin oder Gerätewart
  • a) mindestens ein Jahr Dienst in Truppführerin oder Truppführer und abgeschlossener Lehrgang „Technische Hilfeleistung“
  • b) ein Jahr Dienst in Funktion Truppführerin oder Truppführer und abgeschlossene Maschinistenausbildung
  • c) ein Jahr Dienst in Funktion Truppführerin oder Truppführer und abgeschlossene Atemschutzgeräteträgerausbildung und abgeschlossene Atemschutzgerätewartausbildung
  • d) ein Jahr Dienst in Funktion Truppführerin oder Truppführer und abgeschlossene Gerätewartausbildung



Erste Hauptfeuerwehrfrau/ Erster Hauptfeuerwehrmann2 Schulterstück Erster Hauptfeuerwehrmann Sachsen-Anhalt
  • a) Truppführerin oder Truppführer
  • b) Maschinistin oder Maschinist
  • c) Atemschutzgerätewartin oder Atemschutzgerätewart
  • d) Gerätewartin oder Geratewart
  • a) mindestens drei Jahre Dienst in Funktion Truppführerin oder Truppführer und abgeschlossene Lehrgänge Technische Hilfeleistung und ABC-Einsatz, oder mindestens 20 Jahre Dienst in der Funktion Truppführerin oder Truppführer3
  • b) zehn Jahre Dienst in Funktion Maschinistin oder Maschinist und mindestens 20 h nachgewiesene funktionstypische Fortbildung
  • c) fünf Jahre Dienst in Funktion Atemschutzgerätewartin oder Atemschutzgerätewart
  • d) fünf Jahre Dienst in Funktion Gerätewartin oder Gerätewart



Löschmeisterin/ Löschmeister Schulterstück Löschmeister Sachsen-Anhalt
  • a) Gruppenführerin oder Gruppenführer
  • b) Atemschutzgerätewartin oder Atemschutzgerätewart
  • c) Gerätewartin oder Gerätewart
  • a) mindestens drei Jahre Dienst in Funktion Truppführerin oder Truppführer und abgeschlossene Gruppenführerausbildung
  • b) zehn Jahre Dienst in Funktion Atemschutzgerätewartin oder Atemschutzgerätewart und mindestens 20 h nachgewiesene funktionstypische Fortbildung
  • c) zehn Jahre Dienst in Funktion Gerätewartin oder Gerätewart und mindestens 20 h nachgewiesene funktionstypische Fortbildung
Oberlöschmeisterin/ Oberlöschmeister


Schulterstück Oberlöschmeister Sachsen-Anhalt


  • Gruppenführerin oder Gruppenführer
  • mindestens fünf Jahre Dienst in Funktion Gruppenführerin oder Gruppenführer und mindestens 40 Stunden nachgewiesene Teilnahme an anerkannten funktionstypischen Fortbildungslehrgängen
Hauptlöschmeisterin/ Hauptlöschmeister4


Schulterstück Hauptlöschmeister Sachsen-Anhalt


  • a) Gruppenführerin oder Gruppenführer
  • b) Stellvertretende Ortswehrleiterin oder stellvertretender Ortswehrleiter einer Ortsfeuerwehr, deren Ausstattung für den Einsatz bis zur Stärke einer Gruppe vorgesehen ist.
  • a) mindestens 15 Jahre in Funktion Gruppenführerin oder Gruppenführer
  • b) ein Jahr Dienst in mindestens Funktion Gruppenführerin oder Gruppenführer und abgeschlossener Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“
Brandmeisterin/ Brandmeister


Schulterstück Brandmeister Sachsen-Anhalt


  • a) Zugführerin oder Zugführer
  • b) Ortswehrleiterin oder Ortswehrleiter einer Ortsfeuerwehr, deren Ausstattung für den Einsatz bis zur Stärke einer Gruppe vorgesehen ist
  • c) Stellvertretende Ortswehrleiterin oder stellvertretender Ortswehrleiter einer Ortsfeuerwehr, deren Ausstattung für den Einsatz bis zur Stärke eines erweiterten Zuges vorgesehen ist

  • a) mindestens drei Jahre Dienst in Funktion Gruppenführerin oder Gruppenführer und abgeschlossene Zugführerausbildung
  • b) ein Jahr Dienst in mindestens Funktion Gruppenführerin oder Gruppenführer und abgeschlossener Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“
  • c) ein Jahr Dienst in mindestens Funktion Zugführerin oder Zugführer und abgeschlossener Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“

Kragenspiegel:


Parallelogram
75 mm hoch und
42 mm breit,
mit Stoffunterlage
RAL 4004,
Feuerwehrsymbol
und umlaufender
silberfarbender Paspelierung

Mützenabzeichen:

mittig angebrachtes Metallabzeichen mit
Landeswappen 21 mm
hoch, 18 mm breit, umrahmt von einem
5 mm breiten, nach oben
offenem Kranz aus Eichenlaub

Mützenkordel:

silberfarbig

Oberbrandmeisterin/ Oberbrandmeister


Schulterstück Oberbrandmeister Sachsen-Anhalt


  • a) Zugführerin oder Zugführer
  • b) Verbandsführerin oder Verbandsführer
  • c) Ortswehrleiterin oder Ortswehrleiter einer Ortsfeuerwehr, deren Ausstattung für den Einsatz bis zur Stärke eines erweiterten Zuges vorgesehen ist
  • d) Stellvertretende Ortswehrleiterin oder stellvertretender Ortswehrleiter einer Ortsfeuerwehr, deren Ausstattung für den Einsatz von mehr als einem erweiterten Zug vorgesehen ist

  • a) mindestens fünf Jahre Dienst in Funktion Zugführerin oder Zugführer und mindestens 40 h nachgewiesene Teilnahme an anerkannten funktionstypischen Fortbildungslehrgängen
  • b) mindestens drei Jahre Dienst in Funktion Zugführerin oder Zugführer und abgeschlossener Lehrgang Verbandsführer und Einsatz als Verbandsführerin oder Verbandsführer
  • c) ein Jahr Dienst in mindestens Funktion Zugführerin oder Zugführer und abgeschlossener Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“
  • d) ein Jahr Dienst in Funktion Verbandsführerin oder Verbandsführer und abgeschlossener Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“

Hauptbrandmeisterin/ Hauptbrandmeister Schulterstück Hauptbrandmeister Sachsen-Anhalt
  • a) Verbandsführerin oder Verbandsführer
  • b) Ortswehrleiterin oder Ortswehrleiter einer Ortsfeuerwehr, deren Ausstattung für den Einsatz von mehr als einem erweiterten Zug vorgesehen ist
  • c) Stellvertretende Gemeindewehrleiterin oder stellvertretender Gemeindewehrleiter oder Stellvertretende Stadtwehrleiterin oder stellvertretender Stadtwehrleiter5

  • a) mindestens fünf Jahre Dienst in Funktion Verbandsführerin oder Verbandsführer und mindestens 40 h nachgewiesene Teilnahme an anerkannten funktionstypischen Fortbildungslehrgängen
  • b) ein Jahr Dienst in Funktion Verbandsführerin oder Verbandsführer und abgeschlossener Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“
  • c) ein Jahr Dienst in Funktion Verbandsführerin oder Verbandsführer und abgeschlossener Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“
Brandinspektorin/ Brandinspektor


Schulterstück Brandinspektor Sachsen-Anhalt


  • Gemeindewehrleiterin oder Gemeindewehrleiter oder Stadtwehrleiterin oder Stadtwehrleiter6
  • ein Jahr Dienst in der Funktion Verbandsführerin oder Verbandsführer und abgeschlossener Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“
Oberbrandinspektorin/ Oberbrandinspektor


Schulterstück Oberbrandinspektor Sachsen-Anhalt


  • Abschnittsleiterin oder Abschnittsleiter oder stellvertretende Kreisbrandmeisterin oder stellvertretender Kreisbrandmeister
  • fünf Jahre Dienst in der Funktion Verbandsführerin oder Verbandsführer und abgeschlossener Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“
Hauptbrandinspektorin/ Hauptbrandinspektor


Schulterstück Hauptbrandinspektor Sachsen-Anhalt


  • Kreisbrandmeisterin oder Kreisbrandmeister
  • stellvertretende Landesbrandmeisterin oder stellvertretender Landesbrandmeister
  • Landesbrandmeisterin oder Landesbrandmeister
  • fünf Jahre Dienst in der Funktion Verbandsführerin oder Verbandsführer und abgeschlossener Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“


1 - Sofern keine gesundheitlichen Gründe entgegenstehen.
2 - Dieser Dienstgrad muss nicht durchlaufen werden.
3 - Gilt nur für erforderliche Fachkräfte in Feuerwehren, die in ABC-Einheiten gemäß Brandschutzbedarfsplan mitwirken.
4 - Dieser Dienstgrad muss nicht durchlaufen werden.
5 - In Gemeinden mit Stadtrecht.
6 - In Gemeinden mit Stadtrecht.


Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Dienstgrade_der_Feuerwehr_in_Sachsen-Anhalt!!!